Wednesday, June 2, 2021

Informationen zum Coronavirus

02.06.2021

Aktuelles

In Deutschland haben mittlerweile 50 Prozent aller Erwachsenen die erste Schutzimpfung gegen das Coronavirus erhalten. In der ersten Hälfte des Sommers könne allen impfwilligen Erwachsenen weitestgehend ein Impfangebot gemacht werden. Bis Ende August könnten auch den Kindern und Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr, die geimpft werden wollen, ein entsprechendes Angebot gemacht werden, sagte Spahn vor der Bundespressekonferenz. „Die Impfkampagne läuft auf Hochtouren und wir sehen erste Effekte.“

Spahn warnte aber: „Wir sind noch mitten in der Pandemie“. Vieles sei jedoch wieder möglich, aber es könne auch wieder zu hohen Fallzahlen kommen. „Wir haben nichtsdestotrotz Grund zur Zuversicht. Diesen positiven Trend haben wir uns alle hart erarbeitet: durch viel individuellen Verzicht, durch Vorsicht und Umsicht, viel Testen und durch Impfen.“ Deshalb könne das Robert Koch-Institut die Gefährdungslage für Deutschland nach sechs Monaten von „sehr hoch“ auf „hoch“ zurückstufen.

RKI-Präsident Prof. Dr. Lothar H. Wieler sagte, die Inzidenzen sinken in allen Regionen Deutschlands und in allen Altersgruppen. Auch die Zahlen der Todesfälle gingen jetzt leicht zurück. Wieler rief die Bevölkerung dazu auf, sich weiter an Maßnahmen wie die AHA-Regeln zu halten und Impfangebote wahrzunehmen. Erst wenn 80 Prozent der Bevölkerung geimpft oder immun seien, könne auf alle Maßnahmen verzichtet werden.

Chronik

Alle bisherigen Ereignisse und Maßnahmen des BMG im Kampf gegen das Coronavirus finden Sie in unserer Chronik - Was geschah wann?.

COVID-19

Coronavirus Disease 2019

-Impfung

Fragen und Antworten

Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)

Nationale Impfstrategie

(Stand: 06.11.2020)

Die Nationale Impfstrategie regelt die faire Verteilung von Corona-Impfstoffen in zwei Phasen: In der ersten Phase können sich Risikogruppen und exponierte Teile der Bevölkerung (bspw. Krankenhaus- und Pflegepersonal) impfen lassen. In der zweiten Phase steht die Impfung der Gesamtbevölkerung offen.

Deutsch

Englisch

Impfpriorisierung

Kann sich nun jeder, der möchte, impfen lassen?

Die Priorisierung wird zum 7. Juni 2021 aufgehoben. Damit kann jeder und jedem in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden. Das gilt für die Vertragsarztpraxen, die Betriebsärztinnen und –ärzte, die niedergelassenen Privatärztinnen und Privatärzte sowie für die Impfzentren der Länder. Für eine Übergangsphase können die Länder die Priorisierung in den Impfzentren jedoch noch aufrechterhalten.

Warum fällt die Priorisierung weg?

Unsere Impfkampagne hat in den vergangenen Wochen große Fortschritte gemacht. Das liegt unter anderem an der Einbeziehung der Vertragsarztpraxen. Außerdem stehen inzwischen größere Mengen an Impfstoff zur Verfügung als in den ersten Monaten. Bis Ende Mai haben deutlich mehr als 40 Prozent der Menschen eine Erstimpfung, und mehr als 17 Prozent sogar schon die Zweitimpfung bzw. den vollen Impfschutz erhalten.

Warum ist die Impfung der Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren wichtig?

Die Impfung der Jüngeren ist nun möglich, nachdem der Impfstoff des Herstellers BioNTech für die Altersgruppen ab 12 Jahren in der Europäischen Union zugelassen worden ist. Dies erlaubt es uns jetzt, den Fokus der Impfstrategie stärker in Richtung Bevölkerungsschutz zu verschieben. Wenn mehr jüngere Altersgruppen, die viele soziale Kontakte haben, geimpft sind, sind nicht nur sie besser geschützt. Indirekt werden die Menschen geschützt, die noch nicht geimpft wurden oder nicht geimpft werden können.

Gibt es Vorgaben für die Impfung der Jüngeren?

Grundsätzlich gelten die gleichen Bedingungen wie für Erwachsene.

Wie viele Menschen wurden bereits geimpft?

Aktuelle Zahlen zu durchgeführten Impfungen veröffentlichen BMG und Robert Koch-Institut (RKI) täglich.

Link zu den Impfquoten

Sind geimpfte Personen von Einschränkungen befreit?

Seit dem 9. Mai 2021 gelten für vollständig geimpfte und genesene Personen Ausnahmen von den Einschränkungen. Geimpfte und Genesene brauchen keinen negativen Test mehr, wenn sie zum Beispiel einkaufen gehen oder zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen. Wer geimpft oder genesen ist, kann sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen. Gebote zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote (AHAL-Regeln) gelten nach wie vor auch für Geimpfte, Genesene und Getestete. Diese Personen müssen also weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Dies ist in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geregelt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des BMJV.

Impfstoffe

Wer wird mit welchem Impfstoff geimpft?

In Deutschland sind derzeit vier Impfstoffe zugelassen. Die beiden mRNA-Impfstoffe von BioNTech (Comirnaty®) und Moderna (COVID-19 Vaccine Moderna®) werden für alle impfwilligen Personen empfohlen. Die Impfstoffe von AstraZeneca (Vaxzevria®) und Janssen-Cilag sollen laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vor allem bei Menschen über 60 Jahren eingesetzt werden. Hintergrund sind sehr selten auftretende schwerwiegende Nebenwirkungen (Hirnvenenthrombosen) insbesondere bei einzelnen jüngeren Personengruppen. Mit beiden Impfstoffen können sich laut STIKO aber auch jüngere Menschen impfen lassen, wenn sie das möchten und von ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin umfassend aufgeklärt wurden. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können mit dem Impfstoff von BioNTech geimpft werden. Er ist seit dem 31. Mai 2021 in der Europäischen Union für diese Altersgruppe zugelassen.

Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in § 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden.

Wie sollten sich Geimpfte verhalten, wenn sie nach der Impfung mit einem Vektorimpfstoff Beschwerden haben?

Geimpfte sollten sich sofort an einen Arzt wenden, wenn sie nach einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder von Janssen-Cilag und nach Abklingen der üblichen Impfreaktionen Symptome wie Kurzatmigkeit, Brustschmerzen, Beinschwellungen, Beinschmerzen oder anhaltende Bauchschmerzen entwickeln. Außerdem sollten alle Personen, die nach der Impfung neurologische Symptome aufweisen, wie starke oder anhaltende Kopfschmerzen, verschwommenes Sehen, Verwirrtheit oder Krampfanfälle oder bei denen nach einigen Tagen auf der Haut Blutergüsse außerhalb des Verabreichungsortes der Impfung auftreten, umgehend einen Arzt aufsuchen. Nähere Infos finden sich in den Produktinformationen der Hersteller.

Wann treten die bekannten Nebenwirkungen auf?

Man muss unterscheiden zwischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen. Impfreaktionen treten direkt im Anschluss an eine Impfung auf und dauern zumeist nur einen Tag. Sie sind Zeichen einer Immunreaktion des Körpers und deshalb unbedenklich. Wer mit vier bis 16 Tagen Abstand zur Impfung allerdings Nebenwirkungen feststellt, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nebenwirkungen können auch beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) unter www.nebenwirkungen.bund.de gemeldet werden. Dort werden sie analysiert und bewertet.

Können sich Personen unter 60 Jahren, die eine erste Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, die Zweitimpfung mit einem anderen Impfstoff geben lassen?

Personen unter 60 Jahren, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, können entsprechend der am 1. April 2021 aktualisierten Stellungnahme der STIKO bis zu zwölf Wochen nach der Erstimpfung eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) erhalten. Bereits vereinbarte Termine zur Zweitimpfung können übergangsweise auch ab der neunten Woche nach der Erstimpfung stattfinden. Auch der Einsatz des Impfstoffs von AstraZeneca für eine 1. oder 2. Impfstoffdosis bei unter 60-Jährigen bleibt nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten möglich.

Kann man zwischen Impfstoffen wählen?

Nein, eine freie Wahl zwischen den Impfstoffen besteht nicht. Wegen der Impfstoffknappheit beinhaltet der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus-SARS-CoV-2 nach der Coronavirus-Impfverordnung weiterhin nicht das Recht, den Impfstoff eines bestimmten Herstellers zu wählen.

Wie groß sind die Abstände zwischen erster und zweiter Impfung?

Die STIKO empfiehlt für die beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna einen Abstand von 6 Wochen zwischen erster und zweiter Dosis. Für Jugendliche, die den Impfstoff von BioNTech erhalten können, gibt es derzeit keine STIKO Empfehlung. Hier gilt der in der Packungsbeilage empfohlene Abstand von 3 Wochen zwischen Erst- und Folgeimpfung. Beim Impfstoff von AstraZeneca soll der Abstand 12 Wochen betragen. In Absprache mit dem Arzt kann der Abstand aber im Rahmen der Zulassung auf 4-12 Wochen verkürzt werden. Der Impfstoff von Janssen-Cilag wird nur einmal verimpft.

Impfungen in Arztpraxen und Betrieben

Wie viel Impfstoff von welchem Hersteller wird an die Vertragsarztpraxen geliefert?

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass den Ländern wöchentlich und kontinuierlich mindestens 2,25 Millionen Impfstoffdosen für die Impfzentren und mobilen Impfteams zur Verfügung gestellt werden. Was darüber hinausgeht, wird den Vertragsarzt- und Privatarztpraxen sowie den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten zur Verfügung gestellt Dort werden die Impfstoffe von AstraZeneca, Johnson & Johnson und BioNTech verimpft. Bis auf weiteres wird der Impfstoff von Moderna aufgrund der Transport- und Lagerungsanforderungen nur in den Impfzentren der Länder verimpft.

Wie werden die niedergelassenen Ärzte mit Impfstoff beliefert?

Die Belieferung der niedergelassenen Ärzte erfolgt – wie bei anderen Schutzimpfungen auch – über die Apotheken. Die Apotheken werden über die etablierten Strukturen des pharmazeutischen Großhandels beliefert. Die Verteilung der COVID-19-Impfdosen an die Arztpraxen erfolgt gemäß dem Bevölkerungsanteil des jeweiligen Bundeslandes. Die Unternehmen des pharmazeutischen Großhandels erhalten dabei unter Beachtung ihrer jeweiligen Marktanteile in den Bundesländern eine an der Bevölkerungszahl bestimmte Menge an verfügbaren Impfdosen pro Woche.

Wie werden die Termine in den Arztpraxen vergeben?

Die Terminvergabe, beispielsweise per Telefon oder digitaler Terminbuchungsmöglichkeit, regeln die Praxen selbst. Eine zentrale Terminvergabe oder ein Einladungswesen gibt es nicht.

Müssen die Arztpraxen Impfdosen für die Zweitimpfung zurückhalten?

Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass Impfstoffdosen für die erforderliche Zweitimpfung in den Arztpraxen zurückgelegt werden. Die Ärztinnen und Ärzte müssen die Termine entsprechend planen und dann die benötigten Dosen für die Zweitimpfungen bestellen. Die Bestellung von Zeitimpfungen erfolgt auf einem gesonderten Rezept. Bestellungen für Zweitimpfungen werden bei der Verteilung auf die Arztpraxen bevorzugt berücksichtigt werden, damit die in der Impfverordnung vorgegebenen Impfintervalle eingehalten werden können.

Wann können auch Betriebsärzte impfen?

Ab dem 7. Juni 2021 können auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie die überbetrieblichen Dienste von Betriebsärzten gegen COVID-19 impfen. Betriebsärzte dürfen dabei Impfstoff gegen COVID-19 bestellen. Die Betriebe können Impfaktionen organisieren, um die Belegschaft impfen zu lassen. Die Orte, an denen die Betriebsärzte die Impfungen durchführen, müssen bestimmte personelle und infrastrukturelle Anforderungen erfüllen. Es muss etwa sichergestellt sein, dass der Impfstoff ordnungsgemäß gelagert werden kann (2°C bis 8°C). In die Vorbereitung der betrieblichen Impfungen war die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) eng eingebunden.

Wie werden die Termine in den Betrieben geregelt?

Die Terminvergabe regeln die Betriebe bzw. die Betriebsärzte selbst. Hierzu gibt es keine rechtlichen Vorgaben.

Weitere Fragen und Antworten zum Impfen

Wie werden Termine in Impfzentren vergeben?

Die Vergabe von Terminen für die Corona-Schutzimpfungen in den Impfzentren liegt in der Verantwortung der Länder. Vier Länder (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt) haben sich für eine Nutzung des Impfterminservices entschieden. Hierbei handelt es sich um ein bundeseinheitliches Terminvergabemodul zur telefonischen und digitalen Vereinbarung von Terminen, das den Ländern von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der kv.digital GmbH mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verfügung gestellt wird. Die übrigen Länder haben sich für die Nutzung eigener Terminvergabesysteme entschieden. Unter der Telefonnummer 116 117 werden Anrufende aus allen Ländern, mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz und Berlin, an die jeweils zuständigen Landescallcenter zur Vereinbarung von Impfterminen weitergeleitet.

Chiang Khan

slogan:  Chiang Khan, the city of beautiful people, long-grained rice, glass coconuts, beautiful islands and pristine islands cultural site ...